
Hand wahre Hand ist eine hochmittelalterliche Rechtsregel: Der Eigentümer einer beweglichen Sache, der diese einem anderen anvertraut hat, kann diese nur von ihm, nicht von einem Dritten heraus verlangen. Diese Rechtsregel ist seit den 14. Jahrhundert in verschiedenen norddeutschen Rechtsquellen belegt, der dazugehörige Rechtsgedanke findet sich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hand_wahre_Hand
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